MONTRÉAL, 19. September 2024 /PRNewswire/ — Die Anwaltskanzlei FAGUY & CO. BARRISTERS AND SOLICITORS INC. gibt bekannt, dass der Superior Court of Québec am 24. Mai 2024 eine Wertpapier-Sammelklage gegen Bombardier Inc. und seinen ehemaligen CEO und CFO, Alain Bellemare und John Di Bert, unter der Gerichtsakte Nr. 500-06-000977-195 genehmigt hat. Die Begründetheit der Ansprüche in der Sammelklage oder die Tatsachenbehauptungen, auf die sich die Ansprüche stützen, wurden vom Gericht weder bewiesen noch festgestellt. Die Beklagten bestreiten die gegen sie geltend gemachten Ansprüche und weisen alle vom Kläger in der Sammelklage erhobenen Vorwürfe zurück.
Die Sammelklage wird im Namen aller natürlichen und juristischen Personen erhoben, die Wertpapiere von Bombardier im Zeitraum vom 2. August 2018 bis einschließlich 8. November 2018 erworben oder gekauft haben und diese Wertpapiere bis zum 8. November 2018 ganz oder teilweise gehalten haben. Sie sind Mitglied der Sammelklage, wenn Sie dieser Beschreibung entsprechen.
In der Sammelklage wird behauptet, dass Bombardier Dokumente mit falschen und irreführenden Informationen in Bezug auf seine Prognose für den freien Cashflow 2018 veröffentlicht hat. Es wird behauptet, dass die Wertpapiere von Bombardier erheblich an Wert verloren haben, als die falschen Angaben und Auslassungen von Tatsachen öffentlich korrigiert wurden, wodurch die Mitglieder der Sammelklägergruppe geschädigt wurden.
Einzelheiten über die Zulassung der Sammelklage, einschließlich des Verfahrens, mit dem die Mitglieder der Sammelklage bis spätestens 31. Oktober 2024 aus der Sammelklage aussteigen können, finden Sie unter: www.faguyco.com/bombardier-notice.
Das Urteil des Superior Court of Québec sowie Informationen über die Sammelklage in englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Website der Anwälte der Sammelkläger unter: https://www.faguyco.com/class-actions/bombardier.
Informationen über die Sammelklage finden Sie auch auf der Website des Registers für Sammelklagen in Québec unter: https://www.registredesactionscollectives.quebec/en.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Anwalt der Sammelklägerin und der Sammelkläger, der im Namen der Sammelklägerin und der Sammelkläger handelt:
FAGUY & CO. BARRISTERS AND SOLICITORS INC.,
329 de la Commune Street West, suite 200,
Montréal (Québec) H2Y 2E1
Tel: 514.285.8100 ext. 225
Fax: 514.285.8050,
[email protected]
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