RIYADH, Saudi-Arabien, 4. Mai 2025 /PRNewswire/ — Das Ministerium für Hadsch und Umrah hat die Notwendigkeit betont, eine offizielle Genehmigung für die Durchführung der Hadsch-Pilgerfahrt für die Saison 1446 AH zu erhalten, und darauf hingewiesen, dass dies eine grundlegende Voraussetzung für die Organisation der Durchführung der Rituale und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und des Schutzes der Pilger ist. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Vorschriften und Anweisungen, die für die Hadsch-Angelegenheiten gelten, und um sicherzustellen, dass die Rituale mit Leichtigkeit und Ruhe durchgeführt werden können.
Das Ministerium stellte klar, dass die zuständigen Behörden die vorgeschriebenen Strafen gegen jeden verhängen werden, der gegen die Hajj-Anweisungen verstößt, einschließlich derjenigen, die bei dem Versuch ertappt werden, den Hajj ohne Genehmigung durchzuführen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu (20.000) Saudi Riyals geahndet. Die gleiche Strafe wird auch gegen Inhaber aller Arten von Besuchsvisa verhängt, wenn sie in der Zeit vom 1. Dhu al-Qidah bis zum Ende des 14. Dhu al-Hijjah nach Makkah Al-Mukarramah einreisen oder versuchen, dorthin einzureisen oder sich dort aufzuhalten.
Darüber hinaus können Strafen von bis zu (100.000) Saudi Riyals gegen diejenigen verhängt werden, die Besuchsvisa für Personen ausstellen, die den Hadsch ohne Genehmigung ausführen oder versuchen, ihn auszuführen, oder gegen diejenigen, die sie transportieren, beherbergen oder verstecken. Die Geldstrafen werden entsprechend der Anzahl der Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, vervielfacht, und es werden Verfahren angewandt, die die Ausweisung von Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, und ein zehnjähriges Einreiseverbot in das Königreich sowie die Beschlagnahme aller Landfahrzeuge, die nachweislich zur Beförderung von Inhabern aller Arten von Besuchsvisa in die Stadt Makkah Al-Mukarramah und zu den Heiligen Stätten verwendet wurden, umfassen.
Das Ministerium wies darauf hin, dass der Hadsch nur mit einer offiziellen Genehmigung für inländische Pilger oder einem regulären Hadsch-Visum für Pilger aus dem Ausland zulässig ist, und betonte, dass alle anderen Arten von Visa ihre Inhaber nicht zur Durchführung der Pilgerfahrt berechtigen, mit Ausnahme des Hadsch-Visums. Sie warnte auch davor, sich von betrügerischen Kampagnen und Anbietern irreführender Werbung in die Irre führen zu lassen, und forderte alle auf, diese unverzüglich über offizielle Kanäle zu melden.
Das Ministerium für Hadsch und Umrah setzt seine Bemühungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden fort, um das Bewusstsein zu schärfen, die Durchführung der Pilgerfahrt zu organisieren und die besten Dienstleistungen anzubieten, um den Komfort und die Ruhe der Pilger zu gewährleisten und die Ziele der umfassenden Organisation der Hadsch-Saison zu erreichen.
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