Alischer Usmanow gewinnt Klage gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung – Rechtsanwälte Steinhöfel

HAMBURG, Deutschland, 28. Januar 2026 /PRNewswire/ — Mit Urteil vom 23. Januar 2026 hat das Landgericht Hamburg der Klage von Alischer Usmanow gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stattgegeben und dem Blatt die Verbreitung einer Reihe falscher Tatsachenbehauptungen untersagt. Erstmals überhaupt verbot ein europäisches Gericht die Verbreitung von gegen Usmanow gerichteter Falschaussagen Alexej Nawalnys.

Gegenstand des Verfahrens war ein im April 2023 veröffentlichter Artikel („Im Auftrag des Kremls”). Nachdem die FAZ die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, entschied jetzt die Hamburger Pressekammer. Das Gericht gab allen fünf Unterlassungsanträgen von Usmanow statt.

Untersagt wurde die Behauptung, Usmanow habe sein Geld „mutmaßlich im Auftrag des Kremls eingesetzt”, er habe als „Putins informeller Beauftragter für Usbekistan gegolten”. Als unzulässig erachtet wurde auch die Verbreitung von Behauptungen Alexej Nawalnys. Dieser hatte den unwahren Vorwurf erhoben, Usmanow habe dem stellvertretenden Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, nahestehenden Stiftungen Immobilien geschenkt, weil Medwedew Usmanows Geschäfte zu Lasten des russischen Staates gedeckt habe. Unzulässig ist nach der Entscheidung auch die in dem Artikel enthaltene Unterstellung, Usmanow habe Staatseigentum an sich selbst verkauft.

Dass die Unterstellungen von Alexej Nawalny vor Gericht keinen Bestand haben, ergibt sich auch aus einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt aus dem Mai 2023: Das Gericht hob einen allein auf Navalnys Behauptungen basierenden Durchsuchungsbeschluss auf, da es sich um nichts als „bloße Vermutungen” und „vage Anhaltspunkte” handele.

Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, dass gerichtlich jetzt verbotene Vorwürfe genutzt wurden, um EU-Sanktionen gegen Usmanow zu verhängen und in Deutschland Ermittlungen gegen ihn einzuleiten.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg setzt eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen zugunsten von Alischer Usmanow fort, welche die zur Rechtfertigung der Sanktionen herangezogenen Behauptungen infrage stellen. Im Januar 2024 erging ein Urteil gegen das US-Magazin „Forbes”, dessen Artikel vom Rat der EU als Schlüsselelement für die Sanktionsbegründung herangezogen worden war. Zuvor hatte das Gericht ähnliche Entscheidungen gegen den Tagesspiegel (Deutschland), Exxpress (Österreich), Luxembourg Times (Luxemburg), Blick (Schweiz) u.a. getroffen.

Im Dezember 2025 stellte Deutschland das Ermittlungsverfahren gegen Alischer Usmanow wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit den geltenden EU-Sanktionen ein – ohne Anklageerhebung und unter Wahrung der Unschuldsvermutung. Ein Jahr zuvor hatte Deutschland bereits ein Geldwäscheverfahren gegen Herrn Usmanow eingestellt.

Joachim Steinhöfel, Medienrechtsanwalt von Alischer Usmanow, erklärte dazu:

„Dieses Urteil bestätigt, dass die wesentlichen Vorwürfe im FAZ-Artikel nichts weiter waren als eine Mischung aus falschen Tatsachenbehauptungen und diskreditierten Narrativen von Alexej Nawalny. Zum wiederholten Male hat ein Gericht falsche Tatsachenbehauptungen untersagt, die tragende Elemente der Sanktionsbegründung gegen Herrn Usmanow wiederholen. Dies rechtfertigt die von Gerichten der EU bestätigte Einschätzung, dass die Sanktionsbegründung der EU nichts anderes ist als eine Ansammlung persönlichkeitsrechtsverletzender Fake News.”

Hintergrund:

In den Jahren 2023–2026 erwirkten wir für Alischer Usmanow und seine Familienangehörigen 18 Gerichtsurteile sowie 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit, setzten die Löschung hunderter falscher Artikel und Links durch und sorgten für die Korrektur von insgesamt mehr als 2.000 Veröffentlichungen. Herr Usmanow gewann Verfahren gegen das US-Magazin Forbes, den Tagesspiegel, den österreichischen Kurier sowie große deutsche Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.

Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alischer Usmanow. Einige dieser Artikel waren Auslöser für Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in Deutschland und wurden im Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn Usmanow erwähnt. Ebenso löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36 ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU Reporter entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.

Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückruf einer Meldung, wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Dies geschah, nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden Aussage auf Abmahnung löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den Websites zahlreicher Medien entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im März 2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, gezwungen, ähnliche Inhalte von ihrer Website zu entfernen.


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