LOS ANGELES, 17. April 2025 /PRNewswire/ — Heute wurde bekannt gegeben, dass die Klage aus dem Jahr 2008 und das daraus resultierende Versäumnisurteil in Höhe von 3,2 Millionen Dollar aus dem Jahr 2012, das die Pricaspian Development Corporation gegen den deutschen Hedgefondsmanager Florian Homm erwirkt hatte, abgewiesen wurde. In Grynberg, et. al. v. Ficeto, etc., et. al., Fall Nr. BC 396756, wurde Homm in diesem Fall von Jan Lawrence Handzlik, Esq. von Jan Lawrence Handzlik, APC, Los Angeles, Kalifornien, vertreten, wobei er von Kravitz & Co. bei Rechtsstreitigkeiten und Recherchen unterstützt wurde. PA, aus Miami Beach, Florida, wies das Los Angeles Superior Court die 18 Jahre alte Klage von Pricaspian ab und entschied, dass Homm nie ordnungsgemäß benachrichtigt worden war. Die Entlassung ist nun rechtskräftig.
In diesem Fall hatte Pricaspian Homm durch Veröffentlichung einer Anzeige in einer Zeitung in Los Angeles zugestellt. Einige Monate zuvor hatte Pricaspian jedoch eine identische Klage gegen Homm in Colorado eingereicht. Als Homm sich gegen diese Klage wehrte, wies Pricaspian sie ab und reichte erneut Klage in Kalifornien ein. Obwohl Homm in dem Verfahren in Colorado eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatte, in der er seinen Aufenthaltsort angab, informierte Pricaspian das kalifornische Gericht nicht über diese Tatsache.
Zunächst stellte das kalifornische Gericht fest, dass die Anwälte von Pricaspian es versäumt hatten, einen gültigen Antrag auf öffentliche Zustellung an Homm zu stellen, und hob das Versäumnisurteil auf. Diese erste Entscheidung bedeutete, dass Pricaspian die Klage nicht innerhalb von drei Jahren nach der ursprünglichen Einreichung zugestellt hatte. Daraufhin wies das kalifornische Gericht die Klage von Pricaspian gegen Homm in vollem Umfang ab.
Da Mr. Homm nie etwas zugestellt wurde, konnte er sich im Prozess nicht verteidigen. Sein Mitangeklagter, Todd Ficeto, gewann den Prozess, weil das Gericht feststellte, dass Pricaspian durch das Verhalten von Ficeto und Homm kein Schaden entstanden ist. Da Mr. Homm nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, kam ihm dieses Urteil nicht zugute.
„Dies ist nun und stellt den Bericht richtig. Pricaspian hatte keine gültige Schadensersatzforderung gegen mich, verfolgte mich aber mit dem Versäumnisurteil bis nach Germany. Wenn ich ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, hätte ich mich dagegen gewehrt und gewonnen”, so Homm. „Ich freue mich, dass meine Bemühungen, dieses millionenschwere Urteil zu kippen, erfolgreich waren.”