In der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt durchgesetzt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht habe der Klage stattgegeben, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag. „Die Klage hatte im Wesentlichen Erfolg.“ Den Freigabebescheid für Software-Updates von Dieselmotoren durch das Kraftfahrt-Bundesamt habe das Gericht für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, fügte sie hinzu.
Die Flensburger Zulassungsbehörde müsse nun tätig werden. Dazu werde sich das Gericht in den Urteilsgründen äußern.
Volkswagen erklärte, man wolle die schriftliche Begründung abwarten und danach über weitere Schritte entscheiden. Denkbar ist ein Gang zum Oberverwaltungsgericht oder eine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht.
In dem Verfahren geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster bei Dieselautos. Diese verringern bei niedrigen Außentemperaturen die Abgasreinigung. Die Autos stoßen dann mehr Schadstoffe aus. Die Hersteller argumentieren, dass sei zur Schonung des Motors notwendig.
Vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig ging es zunächst nur um ein Modell von Volkswagen, einen VW Golf. Die DUH betrachtet den Rechtsstreit als Musterverfahren für eine Reihe weiterer Auseinandersetzungen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sollte auch in diesen Fällen gegen das KBA entschieden werden, könnte Volkswagen erneut ein millionenfacher Rückruf bevorstehen.
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Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil: „Das ist heute ein guter Tag für die Saubere Luft und die Gesundheit aller Menschen in Deutschland – und nach sieben Jahren rechtswidriger Kumpanei der Verkehrsminister mit den Dieselkonzernen endlich auch Hilfe für die vom Diesel-Kartell betrogenen Kunden“, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch.
DUH will nun auch gegen BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi vorgehen
Er kündigte an, nun gegen weitere Hersteller vorzugehen, darunter BMW, Mercedes-Benz sowie die VW-Töchter Porsche und Audi. Es seien bereits Klagen gegen 118 Freigabebescheide anhängig, darunter auch gegen ausländische Autobauer.
Anwälte, die potenziell geschädigte Dieselhalter vertreten, wittern bereits ein großes Geschäft. „Dieses Urteil leitet den Abgasskandal 2.0 ein. Mit der heutigen Entscheidung senden die Schleswiger Richter auch mit Blick auf weitere Klagen gegen das KBA und Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz und Opel ein eindeutiges Signal“, erklärte der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei nach seinen Angaben mehr als 50.000 Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.
Volkswagen erklärte, bis zur rechtskräftigen Klärung drohten weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters. Das KBA hatte die Software-Updates nach dem VW-Dieselskandal genehmigt.
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This eliminated the illegal defeat devices with which a car recognized whether it was on the test stand and only then complied with the emission limit values. However, the software updates contained additional shutdown devices, the so-called thermal windows.
ECJ paved the way
The European Court of Justice (ECJ) ruled in November that environmental organizations such as Deutsche Umwelthilfe should be able to challenge type approval for vehicles that permitted a potentially prohibited defeat device. The court also ruled that a defeat device such as the thermal window may only be permitted if it is necessary to avoid a serious hazard to the engine and the safe operation of the vehicle.
The Schleswig-Holstein administrative court called the ECJ to clarify these questions. In previous judgments, the ECJ had stated that thermal windows only work properly at a charging temperature of 15 to 33 degrees and below 1000 meters altitude. Volkswagen emphasized that the exhaust gas recirculation of the vehicles affected by the procedure with EA 189 engines is only throttled from a temperature below ten degrees.
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